Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Wir bilden Sie aus!

Im Bereich der Pflege gibt es verschiedene Bereiche, in denen pflegebedürftige Menschen, z. B. nach der Geburt, nach einer Verletzung oder Krankheit, oder im hohen Alter Hilfe benötigen. Mit dieser Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann durchlaufen Sie alle pflegerelevanten Bereiche und werden somit zu einem Allrounder in der Pflege. Wir bilden Sie aus!

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Sicherlich haben Sie noch Fragen zu unserer Ausbildung. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

Wie lange dauert die Ausbildung?

Insgesamt drei Jahre; eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann im Einzelfall geprüft werden.

Wann beginnt die Ausbildung?

Die Ausbildung beginnt zum 01. April und 01. September jeden Jahres.

Wie sind die Ausbildungszeiten?

Der theoretische und fachpraktische Untericht an unserer Pflegeschule beginnt um 08:15 Uhr und endet um 15:30 Uhr, Montag bis Freitag. Die Arbeitszeiten bei den Trägern orientieren sich an den Dienstzeiten, bzw. Dienstplan (38,5 Stunden pro Woche).

Handelt es sich um eine duale Ausbildung?

Ja. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Bereiche, dem theoretischen (2.100 Stunden) und dem fachpraktischen Teil (2.500 Stunden).

Welche Voraussetzungen benötige ich?
  • Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufes.
  • Der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, oder der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
  • a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
  • b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,
  • c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
  • d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGB.I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGB.I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder
  • Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung.
  • Bestätigung, dass keine gerichtliche Vorstrafe vorliegt, dass derzeitig kein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist und in den letzten fünf Jahren weder ein Ermittlungsverfahren, noch ein gerichtliches Strafverfahren, dass nicht zu einer Bestrafung geführt hat, abgeschlossen worden ist.
Benötige ich einen Anstellungsträger?

Die Gesamtverantwortung der Ausbildung liegt bei der Pflegeschule. Wir bieten die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Pflegefachmann/Pflegefachfrau mit zwei Abschlüssen bei uns an, mit dem jeweiligen Hinweis des durchgeführten Vertiefungseinsatzes, welcher bei dem Träger der Ausbildung stattfindet. Das bedeutet, dass Auszubildende des Bereiches Stationäre Akutversorung (Krankenhaus) direkt bei uns angestellt werden, Auszubildende des Bereiches Langzeitpflege (stationär) in einem Seniorenheim o. ä. oder Akut- und Langzeitpflege (ambulant) bei einem ambulanten Pflegedienst direkt bei den Trägern vor Ort.

Die Liste dieser Kooperationspartner finden Sie hier.

Fallen für mich Ausbildungskosten an?

Nein. Die Kosten für den theoretischen Teil der Ausbildung werden entweder vom Land NRW über die zuständige Behörde, Bezirksregierung Münster oder durch die Arbeitsagenturen/Job Center finanziert.

Erhalte ich eine Ausbildungsvergütung?

Ja, Sie erhalten von uns eine Ausbildungsvergütung gestaffelt nach den jeweiligen Ausbildungsjahren.

1 Abj.: 1.165,69 €, 2 Abj.: 1.227,07 €; 3.Abj.: 1.328,38 €

Was sind die Inhalte der Ausbildung?

Sie werden mit dieser neuen „generalistischen“ Pflegeausbildung Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen in verschiedenen Versorgungsbereichen – ambulant – stationär – Krankenhaus – betreuen und pflegen (§ 5 PflBG). Am Ende Ihrer Ausbildung steht ein eigener Heilberuf (§4 PflGB) mit Vorbehaltsaufgaben (Pflegebedarf erfassen, Pflegeprozess steuern und Pflegequalität evaluieren).

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann erfolgt kompetenzorientiert und findet in allen Versorgungsbereichen der ambulanten und stationären Altenhilfe und des Krankenhauses inklusive der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung statt und gewährleistet eine europaweite Anerkennung als Pflegefachkraft.

Die Ausbildung wird nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung durchgeführt: Gruppenarbeit, Referate und Vorträge, Lerngruppen, Unterrichtsgespräche, Rollenspiele, selbstorientiertes Lernen (SOL), Supervision und Selbsterfahrung. Die berufspraktische Ausbildung in den Praxiseinsätzen erfolgt durch Praxisanleiter in Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe und des Krankenhauses. Der Erwerb von Pflegekompetenzen wird in der Pflegeschule und in der Pflegepraxis durch 11 curriculare Einheiten / Unterrichtsgruppen unterstützt.

Der Lernort ist zukünftig egal, Kompetenzen müssen in Praxis und Schule angeeignet werden! Dabei werden die Pflege-Azubis durch freigestellte Praxisanleiter ihrer Einrichtung und duch Praxisbegleitungen durch die Lehrer der Pflegeschule unterstützt!

Ist diese Ausbildung eine staatlich anerkannte Ausbildung?

Ja, nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie die staatliche Anerkennung und dürfen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ tragen.

Nach drei Jahren Ausbildung endet diese mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Welche Prüfungen sind zu absolvieren?

Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels erfolgt eine Zwischenprüfung. Soweit nach dem Ergebnis der Zwischenprüfung die Erreichung des Ausbildungsziels gefährdet ist, prüfen der Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschule gemeinsam mit Ihnen, welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs erforderlich sind, und ergreifen diese.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen nach der Ausbildung?

Sie können sich als Praxisanleiter/in und weiter bis zum/r Stationsleiter/in weiterqualifizieren. Auf Anfrage können wir Ihnen auch einen Förderunterricht vermitteln. Wir arbeiten mit den modernsten Schulungsgeräten, wie z. B. Beamer, Pflegebetten, Demoraum usw.

Sind Sie an einer Ausbildung bei uns interessiert?

Dann bewerben Sie sich!

Per Post an: AUGUSTA-AKADEMIE, Pflegeschule, Bredenscheider Straße 58a, 45525 Hattingen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch persönlich zur Verfügung:

Ansprechpartnerin: Frau Drews
Telefon: 0234 517-4905
E-Mail: oder per whatsapp unter 01525 6451966

Gerne können Sie uns Ihre Bewerbung auch per E-Mail schicken. Hierzu benutzen Sie einfach unser Bewerbungsformular.

Kursnummer
Ausbildungszeitraum
 
2024-PF-1
01.04.2025 - 31.03.2028
2024-PF-2
01.09.2024 - 31.08.2027